Platzordnung

1. Beim Betreten des Ausbildungsplatzes sowie am Ausbildungsplatz sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen.

2. Das Umherlaufenlassen von Hunden auf dem Ausbildungsplatz während andere Hundeführer mit ihren Hunden arbeiten, ist verboten.

3. Das Mitnehmen von Kindern ist nur auf eigene Gefahr gestattet. Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften.

4. Der Aufenthalt von Kindern im Bereich der Hundeboxen ist verboten.

5. Für alle durch Hunde verursachten Schäden haften ausschließlich deren Besitzer.

6. Kranke, läufige oder mit ansteckenden Krankheiten behaftete Hunde sind von der Ausbildung und den Besuch des Ausbildungsplatzes ausgeschlossen.

7. Alle am Ausbildungskurs teilnehmenden Hunde müssen versichert, sowie gechipt und vollständig geimpft sein.

8. Grobe Behandlung oder Schlagen der Hunde hat ausnahmslos Platzverbot zur Folge.

9. Der Kursbeitrag ist bei der Anmeldung zu entrichten.

10. Eingezahlte Kursbeiträge werden auch bei Fernbleiben vom Kurs oder bei vorzeitigem Beenden nicht mehr rückerstattet.

11. Jede Verunreinigung des Platzes ist durch den Hundebesitzer zu entfernen.

12. Raufende und bissige Hunde sind mit einem gutsitzenden Beißkorb zu versehen.

13. Die Benützung des Welpen- oder Agility-Platzes ist nur unter Aufsicht eines Trainers gestattet.

14. Das Vereinsheim und die Terrasse sind zur Erholung für Kursteilnehmer und Besucher vorgesehen, das Mitnehmen von Hunden ist verboten.

15. Für persönliche Wertgegenstände wird nicht gehaftet.

16. Den Anordnungen der Funktionäre ist Folge zu leisten.

Platzordnung Agility


1. Die Benutzung des Agility Trainingsplatzes ist ausschließlich Mitgliedern des Vereines gestattet.

2. Privatpersonen ist es strikt untersagt das Gelände mit Ihren Hunden zu betreten bzw. Geräte zu benutzen.

3. Die Benutzung des Platzes mit allen zur Verfügung stehenden Geräten ist nur unter der fachkundigen Aufsicht eines aktiven Trainer gestattet.